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Hier die Wahrheit zu sechs Mythen in der Schwangerschaft

Was ist dran an den Geschichten, dass man Schwangeren an der Bauchspitze ansehen kann, ob es sich um den zukünftigen Erdenbürger um einen Jungen oder ein Mädchen handelt? Kann das fiese Sodbrennen in der Schwangerschaft als Signal interpretiert werden?

1. Pro Kind ein Zahn weniger?

Der Mythos, dass jedes Kind der Mutter mindestens einen Zahn kostet ist zum Glück nicht wahr.
Wärend der Schwangerschaft ist das Zahnfleisch zwar etwas empfindlicher doch bei guter Pflege verliert niemand einen Zahn. Bei Bedenken am besten einfach den Zahnarzt aufsuchen.

2. Ein heißes Bad löst Wehen aus?

Dass heißes Wasser angeblich Wehen auslöst stimmt so nicht. Es darf gerne gebadet werden. Dennoch sollte darauf aufgepasst werden, dass das Wasser nicht wärmer als 38 Grad Celsius ist, um den Kreislauf der Schwangeren nicht zu belasten.
 

3. Schwangere sollten für 2, für die Mutter und das Kind essen?

Nein, das stimmt nicht. Das Baby benötigt erst ab dem 4. Schwangerschaftsmonat etwa 250 kcal mehr als die Mutter zuvor zu sich genommen hat. Das entspricht umgerechnet in etwa einem Apfel. Wichtig ist aber, sich in der Schwangerschaft  gesünder zu ernähren und auf Abwechslung und Qualität zu achten.
 

4. Die Form des Bauchs der Mutter zeigt, ob es ein Junge oder ein Mädchen wird?

Leider kann man das Geschlecht des heranwachsenden Kindes nicht am Verhalten der Mutter ablesen.  Um sich hier Klarheit zu verschaffen kann man ab dem 6. Monat das Geschlecht des Kindes per Ultraschall beim Frauenarzt erfahren. Aber Achtung, Irrtümer sind nie ausgeschlossen.
 

5. Sodbrennen, immer dann, wenn das Baby mit vielen Haaren auf die Welt kommt?

Die Wahrheit: So ein Quatsch. Wer Sodbrennen bekommt oder nicht, lässt sich leider nicht vorhersagen. Grund sind in keinem Fall die Haare des ungeborenen Kindes, die an die Speiseröhre kitzeln.
 

6. Übelkeit und Erbrechen in den ersten 3 Monaten sind normal?

Richtig, in den ersten 3 Monaten stellt sich der Körper auf die neuen Hormone um, wodurch es oft zu Müdigkeit, Übelkeit oder Erbrechen kommen kann. Rund dreiviertel aller Schwangeren leiden an diesen Symptomen.
 

Fakt ist auch, dass fast ein Viertel der Paare in Deutschland ungewollt kinderlos bleiben.

Damit der Wunsch nach einem eigenen Kind Wirklichkeit werden kann,  unterstützen wir Versicherte mit dem exklusiven Versorgungsvertrag BKK Kinderwunsch. Durch den Vertrag können Paare bei einer künstlichen Befruchtung über die Leistungen der Regelversorgung hinaus mit einem Zuschuss rechnen.

Im Rahmen des Vertrages wurde auch an Versicherte gedacht, die der Kinderlosigkeit infolge einer Krebstherapie vorbeugen wollen: Versicherte mit einer anstehenden Krebstherapie, welche die Fruchtbarkeit gefährdet, erhalten einen Zuschuss von ihrer BKK, wenn sie vorsorglich ihre Ei- oder Samenzellen konservieren wollen. 

Mehr Informatioen auf: https://www.bkk-faber-castell.de/leistungen/leistungen/kinderwunsch.html