zurück

Digitale Helfer für Patienten

(aus dem Versichertenmagazin 4/2020)

Krankheiten erkennen, behandeln sowie eine selbstbestimmte und gesunde Lebensweise
unterstützen: Dabei sollen als „DiGA“ (Digitale Gesundheitsanwendungen) gekennzeichnete
Medizinprodukte helfen. Was sie ausmacht und wie sie zum Einsatz kommen können, lesen Sie hier.

App auf Rezept

Sie werden auch als „App auf Rezept“ bezeichnet: Zur Gruppe der DiGA gehören beispielsweise browserbasierte Anwendungen sowie Programme und Apps für Tablets oder Smartphones, die sich mit Geräten wie z. B. Pulsmessern oder sonstiger Software kombinieren und anwenden lassen. Grundlage dafür, dass Patienten – allein oder zusammen mit ihren Behandelnden – die DiGA nutzen können, sind das sogenannte „Digitale Versorgung- Gesetz“ (DVG) sowie die „Digitale-Gesundheitsanwendungen-Verordnung“ (DiGAV). Diese sehen vor, dass Ärzte und Psychotherapeuten DiGA verordnen können, um etwa Krankheiten besser zu erkennen und zu behandeln oder um bei bestehenden Behandlungsprozessen zu unterstützen.

Wann ist eine App eine DiGA?

Bevor eine Anwendung als DiGA qualifiziert wird, muss sie ein erfolgreiches Prüfverfahren beim Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) durchlaufen. Was aber sind DiGA nun genau? Apps? Medizinprodukte? Die Antwortet lautet: Beides, wobei die Grenzen, was als reine App und was als DIGA gilt, nicht ganz klar definiert sind.

Prinzipiell starke Indizien für eine DiGA können unter anderem sein, dass sie dabei hilft:

  • Krankheiten, Verletzungen oder Behinderungen zu erkennen, zu verhindern, zu behandeln oder zu überwachen
  • Empfängnis zu regeln
  • Medikamente zu dosieren
  • Daten und Informationen zu verarbeiten

Wenn die Anwendung also Funktionen beinhaltet, die alarmieren, analysieren, berechnen, diagnostizieren, interpretieren, messen, steuern, überwachen oder verstärken … dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie es mit einer DiGA zu tun haben. Im Zweifel informieren Sie sich bei Ihrem behandelnden Arzt, in den Geschäftsstellen Ihrer BKK Faber-Castell & Partner oder im aktuellen DiGAVerzeichnis.

Die Kosten für die DiGA übernimmt in der Regel Ihre BKK Faber-Castell & Partner, sofern Sie zum Zeitpunkt der Nutzung bei uns versichert sind und die DiGA vom Arzt auf Kassenrezept verordnet wurde. Nach der Vorlage des Rezepts senden wir Ihnen den Rezeptcode zur Nutzung der DiGA.

Webtipp: Das aktuelle DiGA-Verzeichnis finden Sie unter: diga.bfarm.de/de